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EUROPÄISCHE MAHNSVERFAHREN

 

  • Rechtliche Vertretung bei Handels- und Zivilrechtsstreitigkeiten über überfällige und unbezahlte Schulden. Interne Maßnahmen;
  • gerichtliche Einziehung überfälliger Schulden von Unternehmen und Einzelpersonen;
  • Vollstreckungsverfahren aufgrund Art. 417 und Art. 410 des bulgarischen Zivilprozessbuches;
  • Rechtliche Vertretung in Vollstreckungsfällen. Überprüfung der Finanzlage des Schuldners. Verhandlungen mit dem Schuldner. Vertretung bei der Verwirklichung von Zwangsmaßnahmen von Privatgerichtsvollzieher;
  • Schutz vor Gerichtsvollzieher; Maßnahmen und Umsetzung der rechtlichen Vertretung in diesen Streitigkeiten;
  • Besonderer Schutz der Schuldner in Fällen, die von Kreditinstituten, Nichtbankkreditinstituten, Unternehmen für Heizung-, Wasser- und Abwasser-, Strom-, Mobildienstleistungen initiiert wurden;
  • Vorbereitung und Erbringen von Rechtdienstleistungen und Rechtsvertretung vor allen Gerichten im Verfahren;
  • Einzug überfälliger und unbezahlter Schulden bulgarischer und ausländischer physischer und juristischer Personen im Ausland, inkl. Italien, Spanien, Großbritannien, Griechenland und andere. Ein Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens; Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen; Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.